Bernhard Themessl Nationalratsabgeordneter

Anfragen an die Bundesregierung 2011

Ein Abgeordneter zum Nationalrat hat ein sogenanntes Fragen- oder Interpellationsrecht. Dieses Verfassungsrecht erlaubt dem Abgeordneten, Anfragen über eine bestimmte Angelegenheit an Regierungsmitglieder zu richten. Diese müssen in einem bestimmten Zeitrahmen das gerichtete Verlangen wahrheitsgemäß beantworten. Anfragen können grundsätzlich zu fast jedem Themenkomplex – an das zuständige Regierungsmitglied – eingebracht werden. Nachfolgend finden Sie schriftliche Anfragen, die auf meine Initiative zurück gehen.

Datum Thema der gestellten Anfrage Anfr. Antw. BM
28.04.2011 Zuständigkeit für die Ausfuhrkontrolle im BMWFJ BMWFJ
31.03.2011 Taxistreit mit der Schweiz BMWFJ
31.03.2011 Garantiefonds BMF
01.03.2011 Behandlung von Bürgeranliegen im BMWFJ BMWFJ

Legende:
BKA= Bundeskanzleramt
BMF = für
BMJ = für Justiz
BMVIT = für , Innovation und Technologie
BMWFJ = für , und Jugend

Anfragen an die Bundesregierung 2011
Anfragen an die Bundesregierung 2010
Anfragen an die Bundesregierung 2009