Anfragen an die Bundesregierung 2011
Ein Abgeordneter zum Nationalrat hat ein sogenanntes Fragen- oder Interpellationsrecht. Dieses Verfassungsrecht erlaubt dem Abgeordneten, Anfragen über eine bestimmte Angelegenheit an Regierungsmitglieder zu richten. Diese müssen in einem bestimmten Zeitrahmen das gerichtete Verlangen wahrheitsgemäß beantworten. Anfragen können grundsätzlich zu fast jedem Themenkomplex – an das zuständige Regierungsmitglied – eingebracht werden. Nachfolgend finden Sie schriftliche Anfragen, die auf meine Initiative zurück gehen.
| Datum | Thema der gestellten Anfrage | Anfr. | Antw. | BM |
| 28.04.2011 | Zuständigkeit für die Ausfuhrkontrolle im BMWFJ | BMWFJ | ||
| 31.03.2011 | Taxistreit mit der Schweiz | BMWFJ | ||
| 31.03.2011 | Garantiefonds | BMF | ||
| 01.03.2011 | Behandlung von Bürgeranliegen im BMWFJ | BMWFJ |
Legende:
BKA= Bundeskanzleramt
BMF = Bundesministerium für Finanzen
BMJ = Bundesministerium für Justiz
BMVIT = Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
BMWFJ = Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend


